Ihr spezialisierter Anwalt bei Vorwurf Kinderpornografie in Frankfurt.

  • Verteidigung in Frankfurt & Umgebung
  • Erfolg durch Spezialisierung
  • Hauptverhandlung vermeiden
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM hat sich im Bereich der Strafverteidigung auf Sexualdelikte spezialisiert.

Die Strafbarkeit der Verbreitung, des Erwerbs sowie des Besitzes von Kinderpornografie ist in § 184b StGB geregelt. Bei dieser Norm handelt es sich um eine Vorschrift, welche in den letzten Jahren mehrfach verschärft und der Anwendungsbereich ausgeweitet wurde. Neben den Strafverfahren wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind es gerade die Fälle mit dem Tatvorwurf Verbreitung von Kinderpornografie bzw. Besitz von Kinderpornografie bei denen neben ganz erheblichen juristischen bzw. strafrechtlichen Konsequenzen, auch erhebliche Auswirkungen im sozialen, familiären und beruflichen Bereich drohen. Hier hat bereits der Tatvorwurf für sich genommen – unabhängig davon, ob zutreffend erhoben oder nicht – eine erheblich stigmatisierende Wirkung, im ungünstigsten Fall zur Existenzgefährdung oder Existenzvernichtung führen kann.

Ein erfahrener Anwalt für Kinderpornografie weiß: Absolute Diskretion sowie das Wissen um die Besonderheiten in Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB sind daher eine der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Strafverteidigung.  Bei Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, auf die nachfolgend eingegangen werden soll, wobei auch an dieser Stelle allgemeine Ausführungen im Internet eine einzelfallbezogene Rechtsberatung und insbesondere eine effektive Strafverteidigung nicht ersetzen. Insofern sollen die Informationen lediglich eine erste Orientierung bieten, wobei weitere Informationen auch in den Interviews von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM mit Spiegel online sowie Stern.

Frankfurt & Umgebung: Verteidigung im Sexualstrafrecht

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM hat sich im Bereich der bundesweiten Strafverteidigung auf Sexualdelikte spezialisiert.

Spezialisiert auf Strafverteidigung im Sexualstrafrecht und bei § 184b StGB.

Strafverfahren mit dem Tatvorwurf Kinderpornografie gem. § 184b StGB nehmen in faktischer und in juristischer Hinsicht eine Sonderstellung im Rahmen des strafrechtlichen Gefüges ein. In nahezu keinem anderen Deliktsbereich hat bereits der Tatvorwurf für sich genommen – wohlgemerkt unabhängig davon, ob zutreffend oder unzutreffend erhoben – eine derartig stigmatisierende Wirkung wie im Bereich der Kinderpornografie. Neben erheblichen juristischen Konsequenzen drohen daher auch regelmäßig Auswirkungen im sozialen, familiären oder beruflichen Bereich. Absolute Diskretion sowie das Wissen um die Besonderheiten in Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB sind daher eine der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM führt bundesweit die Verteidigung in Strafverfahren wegen Kinderpornografie gem. §184b StGB. Gerade weil es sich hier um ein Sondergebiet handelt, wurde diese Homepage neben der Hauptseite der Kanzlei www.strafverteidiger-lindberg.de entwickelt. Die Ausführungen auf dieser Seite sollen eine erste Orientierung bieten, können allerdings eine einzelfallbezogene Rechtsberatung und insbesondere eine effektive Strafverteidigung nicht ersetzen.

Die Strafverteidigung des Rechtsanwalts und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM im Sexualstrafrecht und insbesondere bei Strafverfahren wegen Kinderpornografie gem. § 184b StGB erfolgt bundesweit. Die Kanzlei hat in den verschiedensten strafrechtlichen Fällen bereits überwiegend vor Staatsanwaltschaften oder Gerichten in Frankfurt & Umgebung für die Rechte der Mandanten gekämpft.

Im Nachgang zu einer Durchsuchung wegen Kinderpornografie sollte bei Beschlagnahme des PC oder Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie so rasch als möglich eine qualifizierte rechtliche Beratung durch einen in diesem Deliktsbereich tätigen Rechtsanwalt erfolgen. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen telefonische oder persönlichen Besprechungstermin.

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